Vertragspartner haben ein gegenseitiges Interesse, Abkommen oder Verträge abzuschliessen, die beiden Seiten Vorteile bringt. In der Regel sollte zwischen den beiden Parteien die Machtverhältnisse mehr oder weniger ausgeglichen sein. Ebenso wichtig ist für ein gutes Verhandlungsergebnis Transparenz, Offenheit und gegenseitiger Respekt. Absolut zwingend ist, dass die Einmischung in innere Angelegenheiten tunlichst vermieden werden und keine Drohungen ausgesprochen werden, um sich in den Verhandlungen Vorteile zu verschaffen.
Die EU und die Schweiz können sich auf der Eben der Gleichwertigkeit nie treffen. Ebenso wenig ist der Tatbestand des gegenseitigen Respekts erfüllt. Die EU vertritt hauptsächlich(macht-) politische Interessen, während es der Schweiz primär um einen freien Marktzugang geht. Diese Diskrepanz der Interessenslage müsste schon längst zum Verhandlungsabbruch geführt haben.
Das grösste Hindernis ist, dass die EU eine zentralistische Ideologie verfolgt, mit einer gewissen Nähe zur Diktatur, während die Schweiz, dezentral respektive föderalistisch aufgebaut ist und durch die direkte Demokratie das Volk und nicht die Exekutive regiert. Ein weiteres gewichtiges Element liegt in der Neutralität der Schweiz. Die EU hat sich zu einem politischen Gebilde entwickelt und beansprucht auch immer mehr Mitgestaltung der geopolitischen Ordnung. Die dadurch geschaffenen Konfliktherde bedingen eine Parteinahme. Für die Schweiz undenkbar, da sie sich als neutraler Staat keiner Partei anschliessen darf.
Wer klar denkt, erkennt sehr rasch, die EU und die Schweiz können die wirtschaftliche Zusammenarbeit fördern, allerdings ohne jegliche politische Zugeständnisse. Da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schon längst vereinbart sind, kann sich die Schweiz also ruhig vom Verhandlungstisch mit der EU verabschieden.